Grundregel nach § 23 EStG
Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken können steuerpflichtig sein, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Für die Frist sind regelmäßig die schuldrechtlichen Kaufverträge maßgeblich.
Warum „nach zehn Jahren immer steuerfrei“ zu kurz greift
Betriebsvermögen, gewerblicher Grundstückshandel, Einlagen, Entnahmen, Gesellschaftsstrukturen, Schenkungen und Erbfälle können zu abweichenden Ergebnissen führen. Auch die Rechtsnachfolge des Erblassers kann relevant sein.
Eigennutzung
Das Gesetz enthält eine Ausnahme für Immobilien, die in bestimmten Zeiträumen ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Bei einem typischen vollständig vermieteten Mehrfamilienhaus greift diese Ausnahme regelmäßig nicht ohne Weiteres.
Vor dem Verkauf prüfen
- Anschaffungs- und geplantes Verkaufsdatum
- Privat- oder Betriebsvermögen
- Frühere Übertragungen, Erbschaften oder Schenkungen
- Herstellungs- und Modernisierungskosten
- Weitere Immobilienverkäufe in zeitlichem Zusammenhang