Energie & Verkauf

GEG, Heizung und Mehrfamilienhaus-Verkauf

Energetischer Zustand und künftige Investitionen beeinflussen die Kaufprüfung. Das Gebäudeenergiegesetz bedeutet jedoch nicht, dass jede bestehende Heizung sofort ersetzt werden muss.

Bestehende Heizungen

Ordnungsgemäß funktionierende bestehende Heizungen können nach den geltenden Grundsätzen grundsätzlich weiterbetrieben und repariert werden. Für einzelne Anlagen, Eigentümerwechsel und bestimmte Gebäudesituationen können jedoch besondere Anforderungen gelten.

Was Käufer prüfen

  • Alter, Typ und Zustand der Heizungsanlage
  • Energieausweis und Verbrauchsdaten
  • Dämmung von Dach, Fassade und Leitungen
  • Fenster, Verteilung und hydraulischer Abgleich
  • Kommunale Wärmeplanung und technische Alternativen
  • Absehbare Investitionskosten

Auswirkung auf den Kaufpreis

Sanierungsbedarf wird meist über Kosten, Risiken und erzielbare Mieten in die Kalkulation einbezogen. Eine pauschale Wertminderung gibt es nicht; Lage, Ertrag und technische Umsetzbarkeit bleiben entscheidend.

Verkauf im Ist-Zustand

Auch ein energetisch älteres Gebäude kann verkauft werden. Bekannte Mängel und vorhandene Unterlagen sollten transparent angegeben werden, damit Käufer belastbar kalkulieren können.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Energie- oder Finanzierungsberatung.

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